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E-Rechnungspflicht 2027: Was Freiberufler und kleine Unternehmen jetzt wissen müssen

Von InvoiceKlar · März 2026

Marcus Berger, selbstständiger IT-Consultant aus Hannover, schickt seit zwölf Jahren seine Rechnungen als PDF per E-Mail. Sein Steuerberater rief letzten Monat an: „Marcus, du musst dich um die E-Rechnungspflicht kümmern." Marcus hat aufgelegt, gegoogelt, drei Artikel überflogen – und jetzt weiß er ungefähr so viel wie vorher, nur dass er sich vager bedroht fühlt.

Wenn du Marcus kennst – oder Marcus bist –, ist dieser Artikel für dich.

Was gilt ab wann, ohne Juristendeutsch

Das Wichtigste zuerst: Ab dem 1. Januar 2025 musst du als Unternehmen bereits in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das gilt schon jetzt. Nicht 2027.

Was 2027 kommt: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro auch aktiv E-Rechnungen versenden. Für alle anderen – also für die meisten Freiberufler, Handwerker und kleinen Betriebe – gilt die Sendepflicht erst ab dem 1. Januar 2028.

1. Jan. 2025JETZT

Empfangspflicht für alle deutschen B2B-Unternehmen.

1. Jan. 2027NÄCHSTE STUFE

Sendepflicht ab einem Vorjahresumsatz > 800.000 €.

1. Jan. 2028VOLLSTÄNDIG

Sendepflicht für alle B2B-Umsätze ohne Ausnahme.

Das bedeutet: Du hast noch etwas Zeit zum Senden. Aber keine Zeit mehr zum Ignorieren.

Das große Missverständnis: PDF ist keine E-Rechnung

Hier liegt der meistverbreitete Irrtum – und er ist teuer, wenn man ihn zu spät bemerkt.

Eine normale PDF-Rechnung, auch wenn du sie per E-Mail verschickst, gilt nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Nicht seit 2025, nicht seit 2027, nicht je. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format – konkret: XML-Daten, die ein System automatisch verarbeiten kann.

Zwei Formate sind in Deutschland zugelassen: XRechnung und ZUGFeRD.

XRECHNUNG

Reines XML – technisch sauber, für Menschen unlesbar. Primär für die öffentliche Verwaltung (B2G). Pflicht für Rechnungen an Bundesbehörden und Kommunen – bereits vor 2025.

ZUGFERD

Hybrides Format: gleichzeitig lesbare PDF und eingebettete XML-Datei. Du öffnest es, siehst eine normale Rechnung – und darin steckt maschinenlesbar alles drin.

Meine klare Empfehlung: ZUGFeRD, fast immer

Hier weiche ich bewusst von den meisten Ratgebern ab, die beide Formate gleichwertig nebeneinanderstellen und dir die Entscheidung überlassen.

Für Freiberufler und kleine Unternehmen, die B2B-Rechnungen stellen, ist ZUGFeRD die bessere Wahl – fast ohne Ausnahme.

Warum? Weil du mit ZUGFeRD nichts an deinem Workflow ändern musst. Dein Kunde kann die Datei wie eine normale PDF öffnen, lesen, ausdrucken, abheften. Gleichzeitig kann sein Buchhaltungssystem die XML-Daten automatisch einlesen. Du bekommst keine Rückfragen à la „Ich kann die Datei nicht öffnen."

XRechnung ist sinnvoll, wenn dein Auftraggeber es explizit verlangt – meistens öffentliche Stellen. In allen anderen Fällen ist ZUGFeRD die reibungslosere Lösung, besonders wenn deine Kunden kleinere Betriebe oder Mittelständler sind, die keine ausgefeilte Buchhaltungssoftware betreiben.

Was passiert, wenn du es ignorierst?

Ehrlich gesagt: kurzfristig wahrscheinlich nichts. Das Finanzamt wird 2028 keine Sonderprüfungen für Freiberufler mit Word-Rechnungen einleiten.

Das eigentliche Risiko kommt von deinen Kunden – und zwar früher, als du denkst. Größere Mittelständler und Konzerne stellen ihre internen Prozesse gerade um. Viele werden ab 2026 intern nur noch Rechnungen verarbeiten, die automatisch eingelesen werden können. Wer dann noch ein PDF schickt, landet nicht im System – sondern in der Warteschleife der Buchhaltungsabteilung. Irgendwann bekommst du eine E-Mail: „Wir können Ihre Rechnung leider nicht bearbeiten." Und dann wartest du auf dein Geld.

Achtung: Die Übergangsfrist bis Ende 2026 klingt entspannend. Sie ist es nicht. Sie bedeutet nur, dass du noch nicht bestraft wirst – nicht, dass deine Kunden noch bereit sind, PDFs zu akzeptieren.

Muss ich Software kaufen?

Nicht unbedingt. Aber du brauchst ein Tool, das konforme Dateien erzeugen kann – dein Word-Template oder deine bisherige PDF-Vorlage reicht nicht mehr.

Wer seine gesamte Buchhaltung digitalisieren will, findet in Komplettlösungen wie Lexoffice oder sevdesk sicher eine Heimat. Aber viele Freiberufler wollen das gar nicht – sie haben ihren Prozess, sie kennen ihre Vorlage, und sie brauchen eigentlich nur das Format am Ende zu ändern.

Genau dafür haben wir InvoiceKlar gebaut: PDF hochladen, fertige ZUGFeRD- oder XRechnung herunterladen – auf invoiceklar.de, ohne neues System, ohne Einarbeitung.

Was du heute tun solltest

Nicht nächste Woche. Heute.

Prüfe, welche deiner Kunden bereits E-Rechnungen empfangen können – und frag bei einem, ob er eine ZUGFeRD-Testrechnung von dir akzeptieren würde.

Das ist kein bürokratischer Akt. Es ist ein 10-Minuten-Gespräch, das dir zeigt, wie weit du wirklich bist – und ob dein aktuelles Tool das Format überhaupt erzeugen kann.

Wenn nicht, schau einfach auf invoiceklar.de vorbei – du kannst dort sofort eine Rechnung konvertieren, ohne Registrierung und ohne Kreditkarte. Fünf Minuten, und du weißt, wie sich das anfühlt.

Die Pflicht kommt. Aber wer jetzt eine Rechnung umstellt, hat 2028 kein Problem mehr.

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